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KITOPIA Werk gGmbH
Satzungs -Inhalte

Gemeinnützigkeit, Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig. Gesellschafter erhalten KEINE Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.

Zwecke der Gesellschaft sind

a) die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Sinn des
     § 1 / SGB VIII (Details siehe unten auf dieser Seite)

b) Fördern der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im
     Bereich Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. (Details
     siehe unten auf dieser Seite)

 KITOPIA Werk - Ziele
Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen.
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

Folgende Maßnahmen bilden den Gegenstand des gemeinnützigen Unternehmens:
Betrieb von Kindertagesstätten

KITOPIA Werk gGmbH beteiligt sich an Ausschreibungen um Kindertagesstätten zu errichten, zu betreiben oder vorhandene Kindertagesstätten in enger Absprache mit dem Jugendamt ggf. als Träger übernehmen zu können.

Darüber hinaus werden Kindertagesstätten beraten und die Gesellschaft beteiligt sich an AGs und Netzwerken.
Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen, Seminaren, Bildungsreisen und Fachtagungen.

Insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der Bildungsstätte KITOPIA - Mariele Diekhof aus Berlin, die das KITOPA Werk auch mit ihrem pädagogischen Gesamtkonzept in Kooperation unterstützt.
Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für die Verwirklichung der eigenen Zwecke und andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 2.

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