a) die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Sinn des
§ 1 / SGB VIII (Details siehe unten auf dieser Seite)
b) Fördern der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im
Bereich Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern. (Details
siehe unten auf dieser Seite)